Ehrenbürger

Viele Einwohner unserer Stadt wissen kaum etwas um unsere verdienten Ehrenbürger der Stadt. Nachfolgend stellen wir Ihnen in der Reihenfolge der verliehenen Ehrenbürgerschaft diese Menschen vor und versuchen zu erklären, wie man Ehrenbürger einer Stadt wird.

Wie wird man Ehrenbürger???

Bleiben wir beim Beispiel unserer Heimatstadt Alfeld.
Ehrenbürger kann grundätzlich jeder werden. Es spielt keine Rolle ob jemand Alfelder ist oder nicht. Herkunft, Hautfarbe usw. etc pp. spielt keine Rolle. Jeder kann Ehrenbürger werden, sofern er sich um das Wohl seiner Heimatstadt bzw. das Wohl seiner Bürger verdient gemacht hat.
Allerdings kann man sich nicht um die Ehrenbürgerschaft bewerben, wie der Name eigentlich schon vermuten lässt, ist es eine Ehre diese zu bekommen. Daher wird diese „verliehen“.

Der §30 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), Ehrenbürgerrecht, definiert es so:

§ 30 Ehrenbürgerrecht
(1) Die Gemeinde kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.

(2) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht wegen unwürdigen Verhaltens wieder entziehen.

Soweit die Kurzform. Das ganze, wir leben ja in Deutschland, ist um ein vielfaches länger definiert als hier dargestellt. Das wollen wir uns aber ersparen.