Ratskeller

Das öffentliche und gesellige Leben rund um einen Platz – wie etwa dem Marktplatz – ist auch immer eng mit den dort ansässigen Gaststätten verbunden.

Beschäftigt man sich mit heimatlicher Kulturgeschichte, so muss man sich auch den heimischen Schank- und Vergnügungsstätten widmen, denn aus der Entwicklung des Gaststättenwesens eines Ortes lässt sich  mitunter auch dessen Gesamtentwicklung erkennen.

Am Fuße des Rathauses befindet sich auch eine Außenfläche für den Ratskeller – 1955

Die älteste Gaststätte in Alfeld, die auch heute noch besteht – wenn auch nicht als reine Schankwirtschaft in seiner ursprünglichen Form – ist der Ratskeller. Das alte Kreuzgewölbe blickte auf viele Generationen trunkfester Alfelder Bürger herab.
Während des großen Rathausneubaus 1585 ist der Keller vermutlich als Gaststätte eingerichtet worden. Bis in die neuere Zeit hinein bestand sie jedoch nur aus den zur Westseite gelegenen Räumen. Der kleinere Raum, der sich links vom jetzigen Eingang befindet, wurde erst ab 1910 genutzt. Wenige Jahre später kam das damalige Clubzimmer hinzu.

Innenansicht – vermutlich um die Jahrhundertwende – Gediegen-rustikale Inneneinrichtung

Stattdessen gehörte früher ein kleiner Festsaal zum Ratskeller, der sich über dem Schankraum im Erdgeschoß befand. Er wurde für Festlichkeiten im kleineren Rahmen genutzt. So war es üblich, die Hochzeiten des „besseren“ Bürgertums im Ratskeller zu feiern – im Allgemeinen galt der Ratskeller als Verkehrslokal der städtischen Honoratioren.
Der „Gute Ton“, die alte erhöhte Bierbank der früheren Ratsmitglieder, verlieh dieser Gaststätte ihr besonderes Gesicht.

Unbekannte (Hochzeits?)Gesellschaft in den frühen 1930er Jahren

Von Pächtern des „Kellers“ aus ältere Zeit sind folgende Namen zu nennen: Färbermeister August Sievers, Kaufmann Reßmann, Knoppe (dieser war vorher Oberkellner im Hotel Peck) und Hermann Kracke. Um die 1930er Jahre betrieb Fritz Bolte (Anm.: hat nichts mit Boltes vom Antonianger zu tun) als Pächter den Ratskeller mit Erfolg. Er war stets bemüht, das historische Ambiente der Gaststätte zu wahren. 1994 erfuhr der bis dahin urtypische Gewölbekeller eine millionenteure Restaurierung in Form eines – aus historischer Sicht – innenarchitektonischen Kahlschlags. Das Flair des geschichtsumwehenden Ratskellers war dahin – auch das Wandgemälde, dass die historische Altstadt zeigte, verschwand.

Dieses Wandgemälde zierte jahrelang eine Wand des Ratskellers

Viele bis dato Stammgäste kehrten der Lokalität offenbar den Rücken. Die meisten Pächter gaben schon nach kurzer Zeit auf, viele führten die Gaststätte nicht mal ein Jahr lang, einige konnten sich etwas länger halten. Erst seit 2007 ist der Ratskeller – erfreulicherweise – wieder durchgängig in der Hand eines Pächters.


Innenansichten

1930er Jahre

1966

1966


Der gute Ton

Ratskellerordnung (16. Jahrhundert)
,,Der gute Ton“
Dieser Ort ist des Rats zu Alfeld frei;
drum jedermann berichtet sei,
so jemand hier wird drinken,
lasse seinen Pfennig klinken.
Denn man hier niemand borgen kann,
er sei gleich Frau oder Mann,
wo er nicht ist Bürger geschworen
ist an ihm der Borg verloren.
Dennoch dieselben sollen nicht frei sein,
sondern bringen alle Quartal ein
betzahlen, was sie haben vertzecht
sie seien gleich Herr oder Knecht
dazu halten jedermann Frieden
und befleissigen guter Sitten,
denn tät man pochen, werfen, raufen
oder schlan
von ihm zwei Mark tun nehmen
dar soll er sich balde schämen;
würde aber der Zank übergross,
dadurch jemand sein Blut vergöss
und viele Wunden gross und klein,
den wird man auch nicht lassen heim
Er gebe acht Alfeldsche Mark.
Vor Injurien die Brüche ist ebenso stark.
So jemand auch sonst täte schaden,
wird man richten nach den Taten.
Er muss dann selber bezahlengar,
machen darum die Sachen klar!

Dazu ein jeder gewarnet sei!
Dass er allhie kein Spieler sei
um Geld oder Zeche, wer’s tut, muss eben
sei viel oder wenig, zwei Mark geben
niemand mit Karten oder anderen „Wehren“
soll in unsere freie Schenke kehren
wer’s tut, eine halbe Mark vorbricht,
wenn’s von Bürgern oder Bürgerkind geschieht.
Fremde Wandersleut ihre Wehre sollen
Dem Wirt oder seinen Dienern zu stellen.

Wer unter der Predigt sonntags oder die hohen Fest
Branntwein zu trinken sich gelüsten lässt
soll allemal eine halbe Mark geben,
da mag sich ein jeder vor hüten eben.
Wir wollen das auch haben vorbehalten
wieder die Jungen und Alten
so einer würde was anrichten
wieder die ehrbaren Sitten
ob’s gleich nicht tut verzeichnet stahn,
wird man doch nicht ungestraft lan.
Auch föhrige Bruchen nach Gelegenheit
scharf mit aller Ernstigkeit.
Dass jeder gestraft werde nach der Tat,
darum sei still , fromm, ist
dir Rat!